Kurzfassung: Rechnet man die Kosten der CO₂-Entnahme ehrlich ein, ist Strom aus Erdgas nicht billig: Schon mit der konservativen Untergrenze von 388–500 € je Tonne CO₂ liegen die vollen Kosten bei rund 225–305 € je Megawattstunde — im selben Bereich wie Strom aus grünem Wasserstoff heute, und über dem, was für die 2030er Jahre erwartet wird. Die fossile „Brücke" rechnet sich nur, solange niemand die Rechnung aufmacht. Der Reserve-Bedarf selbst ist unstrittig und lässt sich vollständig mit Wasserstoff decken — wenn Speicher und Elektrolyse jetzt mitbestellt werden.
1. Worum es geht
Nach dem Kraftwerks-Sicherheitsgesetz (StromVKG) läuft seit dem 21. Juli 2026 die erste „Ausschreibung für Langzeitkapazitäten": 4.500 Megawatt neue Gaskraftwerke, Gebotstermin 8. September, Zuschläge bis zum 3. November 2026. Eine Pflicht, diese Kraftwerke auf Wasserstoff umzustellen, enthält das Gesetz nicht — verlangt sind nur technische „H₂-Readiness" (§ 17), ein Umstellungskonzept und eine „Selbstverpflichtung", ab 2045 klimaneutral zu arbeiten (§ 38 Abs. 6). Damit sind bis zu 15 Jahre Erdgas-Betrieb angelegt. In den Ausschreibungsunterlagen der Bundesnetzagentur kommen die Kosten der CO₂-Entnahme nicht vor.
Der Zeitplan steht ebenfalls im Gesetz: Die bezuschlagten Kraftwerke müssen ihre Leistung ab dem 1. November 2031 bereitstellen (§ 2 Nr. 41 StromVKG — Beginn des Verpflichtungszeitraums), und der vergütete Verpflichtungszeitraum läuft 15 Jahre — bis Oktober 2046. Dasselbe Gesetz, das den Betreibern eine „Selbstverpflichtung" zur Klimaneutralität ab 2045 abverlangt, bezahlt die Kapazitätsbereitstellung also bis über das Klimaneutralitätsjahr hinaus.
2. Die Vollkostenrechnung
Jede Tonne fossiles CO₂ muss wieder aus der Atmosphäre entnommen werden, um unter die bereits überschrittene 1,5-Grad-Grenze zurückzukommen. Die konservative Kostenspanne dafür — 388–500 € je Tonne — stammt aus den Zahlen des Potsdam-Instituts im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Belege im Register). Ein modernes Gas-und-Dampf-Kraftwerk emittiert rund 0,37 Tonnen CO₂ je Megawattstunde Strom. Damit:
| Position | Erdgas-Betrieb | Grüner Wasserstoff |
|---|---|---|
| Stromerzeugung | ca. 80–120 €/MWh | ca. 200–400 €/MWh heute* |
| CO₂-Entnahme (0,37 t × 388–500 €) | ca. 144–185 €/MWh | 0 €/MWh |
| Ehrliche Vollkosten | ca. 225–305 €/MWh | ca. 200–400 €/MWh, fallend |
* Grüner Wasserstoff kostet heute etwa 4–8 € je Kilogramm; bei einem Kraftwerkswirkungsgrad von rund 60 % ergibt das etwa 200–400 € je Megawattstunde Strom. Mit skalierter Produktion werden für die 2030er Jahre — wenn die jetzt ausgeschriebenen Kraftwerke ans Netz gehen — 150–250 € erwartet.
Drei ehrliche Anmerkungen dazu. Erstens: Der Vergleich hängt an der Entnahme-Position, nicht am heutigen Wasserstoffpreis — wer die 388–500 € je Tonne bestreitet, muss erklären, wer die Entnahme sonst bezahlt und zu welchem Preis. Zweitens: Die 388–500 € sind eine Untergrenze bei sofortigem Handeln. Je länger die Überschreitung dauert, desto mehr CO₂ ist zu entnehmen und desto teurer wird die Tonne (Schätzungen für spätes Handeln reichen bis 1.000 € und darüber) — dann ist der Vergleich nicht mehr knapp, sondern eindeutig. Drittens: Kassenwirksam ist Wasserstoffbetrieb heute trotzdem teurer — die jährlichen Kapazitätszahlungen müssten höher ausfallen. Das ist kein Gegenargument, sondern der Kern der Sache: Bezahlt wird so oder so, und zwar von denselben Leuten. Die Frage ist nur, ob sichtbar und einfach jetzt — oder versteckt, verzinst und vervielfacht später. Eine Schuld, die nicht bedient wird, verschwindet nicht; sie wächst.
Für die 26 in Deutschland geplanten Gaskraftwerke summiert sich die nicht ausgewiesene Entnahme-Position auf rund 15 Milliarden Euro pro Jahr (Herleitung, amtliche Auskünfte).
3. Der Bedarf ist überschaubar
Der Zweck der neuen Kraftwerke ist unstrittig: Reserve für „Dunkelflauten", also Wochen mit wenig Wind und Sonne. Der Überschlag für das Zielsystem 2045 (rund 1.500 TWh Jahresstromverbrauch, drei Wochen Flaute, erneuerbare Erzeugung −60 %):
- Strom-Lücke: rund 50 TWh pro Ereignis-Jahr;
- bei ~60 % Kraftwerkswirkungsgrad: rund 83 TWh Wasserstoff ≈ 2,5 Mio. Tonnen;
- Wiederbefüllung der Speicher: rund 120 TWh Strom — etwa 8 % der Jahreserzeugung, verteilt über Überschussstunden;
- Elektrolyse-Bedarf: rund 30 GW — das Dreifache des bestehenden Bundesziels für 2030, ambitioniert, aber planbar.
Es geht also nicht um den Umbau des ganzen Stromsystems, sondern um eine begrenzte, genau bezifferbare Reserve-Aufgabe.
4. Der Engpass ist der Speicher — und der braucht Vorlauf
Wasserstoff für die Reserve wird in Salzkavernen gespeichert; das ist erprobt (HyStock in den Niederlanden, Pilot Etzel, Energiepark Bad Lauchstädt). Aber: Die Umwidmung vorhandener Erdgas-Kavernen deckt nur etwa 30 TWh — für die benötigten ~83 TWh (und den vom BMWE-Weißbuch 2025 für 2045 bezifferten Bedarf von über 100 TWh) sind neue Kavernen nötig, und deren Planung und Aussolung dauert bis zu zehn Jahre. Das ist der Grund, warum die Entscheidung in die Ausschreibungen von heute gehört und nicht in die von 2040: Wer 2045 klimaneutral sein will, muss Speicher und Elektrolyse jetzt mitbestellen.
5. Stand der Technik — nüchtern betrachtet
Können neue Kraftwerke wirklich vom ersten Tag an mit Wasserstoff laufen? Der ehrliche Befund:
- Heute verfügbar: Neue Großturbinen aller führenden Hersteller sind für 30–50 Volumenprozent Wasserstoff-Beimischung zertifiziert.
- 100 % Wasserstoff ist demonstriert, aber noch nicht im Großmaßstab kommerziell: Das EU-Projekt HYFLEXPOWER hat 2023 erstmals eine industrielle Gasturbine (Siemens Energy, ~12 MW) vollständig mit grünem Wasserstoff betrieben; Kawasaki betreibt seit 2018 ein 100-%-H₂-Blockheizkraftwerk in Kobe; in Lingen errichten RWE und Kawasaki eine 34-MW-Anlage für reinen Wasserstoffbetrieb.
- Zeitlich passt es: Alle großen Hersteller (Siemens Energy, GE Vernova, Mitsubishi Power, Ansaldo) kündigen 100-%-fähige Großturbinen um 2030 an — bevor die jetzt ausgeschriebenen Kraftwerke überhaupt liefern müssen (Betriebspflicht ab 1. November 2031, § 2 Nr. 41 StromVKG). Die offenen Punkte — höhere Flammgeschwindigkeit, Stickoxide, Brennkammer-Auslegung — sind Ingenieursaufgaben, die in den Demonstrationsanlagen gelöst wurden, keine Grundlagenforschung.
- Der Engpass ist nicht die Turbine, sondern die Versorgungskette: Elektrolyse, Speicher, Leitungen. Genau deshalb lautet die Forderung „mit Speicher und Elektrolyse im Paket" — die Turbine allein macht noch keinen Wasserstoffbetrieb.
Und die Vorreiter-Frage? Ebenfalls nüchtern: Bei der Massenfertigung von Elektrolyseuren liegt China vorn; bei Turbinen liefern sich Siemens Energy, Mitsubishi und GE ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Was noch niemand auf der Welt hat, ist das Gesamtsystem im Alltagsbetrieb: Kraftwerke, Kavernenspeicher, Elektrolyse und Netz als funktionierende Reserve-Kette im Kraftwerksmaßstab. Dafür hat Deutschland die besten Startbedingungen — die größten Kavernenkapazitäten der EU, ein bereits beschlossenes Wasserstoff-Kernnetz (~9.000 km bis 2032) und eigene Hersteller entlang der ganzen Kette (Siemens Energy, Thyssenkrupp Nucera, Sunfire). Dieser System-Vorsprung ist realistisch erreichbar — und er wird mit jedem Erdgas-Jahr kleiner, weil andere ihn dann zuerst aufbauen.
6. Was daraus folgt
- Wasserstoff ab Tag 1: Ab der zweiten Ausschreibungsrunde (Dezember 2026) Zuschläge nur noch für den Betrieb mit grünem Wasserstoff ab Inbetriebnahme — mit Speicher und Elektrolyse im Paket. „Grün" ist dabei keine Nebensache: „Blauer" Wasserstoff aus Erdgas mit CO₂-Abscheidung löst weder die Importabhängigkeit noch die Emissionen der Vorkette — er wäre die fossile Brücke unter neuem Namen.
- Vollständige Kostenrechnung: Die CO₂-Entnahmekosten müssen in jeder Kapazitätsausschreibung mit Erdgas und jedem Zuschlag ausgewiesen werden.
- Keine versteckten Schulden: Kein Zuschlag ohne nachgewiesene Rückstellung für die Entnahme des emittierten CO₂.
Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben diese Rechnung seit dem 10. August 2026 schriftlich vorliegen; zwei Informationsfreiheits-Anfragen dazu laufen öffentlich einsehbar auf FragDenStaat. Die Antwortfristen enden vor der Zuschlagserteilung am 3. November.
Mitzeichnen: Diese Forderungen gibt es als Petition an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und BNetzA-Präsident Klaus Müller — „Neue Gaskraftwerke – nur mit Wasserstoff ab Tag 1!" auf WeAct unterzeichnen.
Zum Schluss: worum es wirklich geht
Wir bauen es.
Wir wissen, dass es tötet.
Wir sehen zu.
Kein Kraftwerk wird gebaut, um zu töten. Und doch ist die Verbrennung fossiler Stoffe die größte menschengemachte Todesursache der Geschichte — langsam, verteilt über Generationen, meist weit weg. Nach der bisher vorsichtigsten wissenschaftlichen Schätzung kostet grob jede rund 4.400 Tonnen CO₂ ein zusätzliches Menschenleben (Bressler, Nature Communications 2021). Diese Zahl ist eine Untergrenze: Sie zählt allein hitzebedingte Tote, bereits gegen vermiedene Kältetote verrechnet, und lässt Hunger, Fluten, Konflikte und Seuchen aus — der Autor nennt sie selbst eine Unterschätzung.
Die 26 geplanten Gaskraftwerke setzen über ihre Laufzeit Hunderte Millionen Tonnen CO₂ frei. Schon nach dieser vorsichtigsten Rechnung — Hitzetote allein — sind das Zehntausende zusätzliche Tote. Die reale Zahl liegt weit darüber: Sie enthält die Hunger- und Flutopfer und die Verteilungskonflikte, die von der Bundeswehr bis zur EU praktisch alle Sicherheitsanalysen für eine überhitzte Welt vorhersagen (sicherheitspolitische Einordnung). Zehntausende ist der Boden, nicht die Bilanz. Es sind Menschen, die niemand umbringen will, deren Tod aber in Kauf genommen wird von allen, die die Rechnung kennen und trotzdem genehmigen.
Genau darin liegt der Kern: Das Verbrechen ist nicht die Absicht — es ist das wissentliche Wegsehen. Die Kosten sind bekannt, mit zwölf amtlichen Aktenzeichen belegt (Register); die Kraftwerke werden trotzdem vergeben; und die Schuld, die dabei entsteht, steht in keiner Genehmigung, keinem Haushalt und keiner Bilanz. Wer die Zahl kennt und die Anlage genehmigt, sieht wissentlich bei einer bekannten, bezifferbaren, laufenden Schädigung zu.
Deshalb ist ehrliches Rechnen keine Moral, sondern das einzige, was das Wegsehen unmöglich macht. Sobald die Entnahmekosten dort stehen, wo sie entstehen, kann niemand mehr sagen, er habe es nicht gewusst — und kein fossiles Kraftwerk rechnet sich mehr. Das ist die Forderung dieser Petition.
Quellen und Grundlagen
- StromVKG, insb. § 17 (H₂-Readiness), § 38 Abs. 6 (Selbstverpflichtung 2045) und § 2 Nr. 41 (Verpflichtungszeitraum ab 1. November 2031, 15 Jahre) — Gesetzestext;
- Bundesnetzagentur, Bekanntmachung „Ausschreibung für Langzeitkapazitäten — 1. Gebotstermin 8. September 2026" vom 21.07.2026;
- Entnahmekosten 388–500 €/t: Zahlen des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung aus dem Verfahren zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (24.03.2021, 1 BvR 2656/18) — amtliche Auskünfte und Herleitung im Register;
- Speicherbedarf und Kavernen-Vorlauf: BMWE-Weißbuch Wasserstoffspeicher (2025); Analysen von dena und EWI zur Umwidmung bestehender Kavernen;
- 100-%-Wasserstoff-Demonstrationen: EU-Projekt HYFLEXPOWER (2023); Kawasaki Kobe (seit 2018); RWE/Kawasaki Lingen (34 MW);
- Todesfälle je Tonne CO₂ (~4.400 t = ein zusätzlicher hitzebedingter Todesfall, konservative Untergrenze): R. D. Bressler, „The mortality cost of carbon", Nature Communications 12, 4467 (2021);
- Alle zwölf amtlichen Auskünfte mit Aktenzeichen: co2-entnahme.info/register.